Bedarfsausweis
Das Gebäude selbst steht bei der energetischen Bewertung im Mittelpunkt.
Wir klären mit Ihnen, ob bereits ein gültiger Energieausweis vorliegt, welche Ausweisart für Ihre Immobilie relevant ist und was für die Vermarktung berücksichtigt werden muss.
Ist bereits ein gültiger Energieausweis vorhanden?
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?
Relevante Energiedaten richtig berücksichtigen.
Welcher Energieausweis infrage kommt, hängt von der Immobilie und den jeweiligen Voraussetzungen ab. Die beiden Varianten unterscheiden sich vor allem in ihrer Datengrundlage.
Das Gebäude selbst steht bei der energetischen Bewertung im Mittelpunkt.
Der bisherige Energieverbrauch der Bewohner steht im Mittelpunkt.
Sie sind unsicher, welchen Energieausweis Sie benötigen? Wir helfen Ihnen gerne bei der Einordnung.
Für die Immobilienvermarktung spielt der Energieausweis an mehreren Stellen eine wichtige Rolle.
Liegt bereits ein Energieausweis vor, müssen bei einer kommerziellen Immobilienanzeige die vorgeschriebenen Energiedaten berücksichtigt werden.
Potenziellen Käufern ist der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung zugänglich zu machen.
Nach Abschluss des Kaufvertrages wird der Energieausweis oder eine Kopie an den Käufer übergeben.
Wir unterstützen Sie bei der Einordnung und den nächsten Schritten rund um den Energieausweis.
Antworten auf wichtige Fragen rund um Energieausweis, Immobilienverkauf und Vermietung.
Ein Energieausweis wird grundsätzlich für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch bereits vorher ein neuer Energieausweis erforderlich werden.
Soll eine Immobilie verkauft werden, ist grundsätzlich ein Energieausweis erforderlich, sofern nicht bereits ein gültiger Energieausweis für das Gebäude vorliegt oder eine gesetzliche Ausnahme greift.
Potenziellen Käufern ist der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorzulegen beziehungsweise zugänglich zu machen. Nach Abschluss des Kaufvertrages wird der Energieausweis oder eine Kopie an den Käufer übergeben.
Beim Bedarfsausweis wird die energetische Qualität des Gebäudes anhand seiner baulichen und technischen Eigenschaften berechnet. Der Verbrauchsausweis basiert dagegen auf dokumentierten Energieverbrauchsdaten und wird dadurch auch vom individuellen Verbrauchsverhalten beeinflusst.
Das hängt unter anderem von Gebäudeart, Baujahr und weiteren Voraussetzungen ab. Für bestimmte Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen und einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist beispielsweise ein Bedarfsausweis vorgeschrieben, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift.
Sie sind unsicher? Über unsere Kontaktseite können Sie uns die Eckdaten Ihrer Immobilie mitteilen.
Liegt bei Veröffentlichung einer Immobilienanzeige in kommerziellen Medien bereits ein Energieausweis vor, müssen bestimmte Angaben daraus veröffentlicht werden. Dazu gehören unter anderem die Art des Energieausweises, der Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch sowie der wesentliche Energieträger. Bei Wohngebäuden kommen außerdem Baujahr und Energieeffizienzklasse hinzu.
Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen und benötigen noch einen Energieausweis? Wir unterstützen Sie bei der Einordnung und den nächsten Schritten.