TIPP GEBEN. ERFOLG TEILEN.
Sie kennen eine Immobilie,
die verkauft werden soll?
Ihr Hinweis kann sich lohnen.
Wenn aus Ihrem Tipp ein erfolgreicher Immobilienverkauf über Eisen & Partner Immobilien entsteht, honorieren wir Ihre Unterstützung mit einer Tippgeber-Prämie.
Ein guter Tipp soll sich auch für Sie lohnen.
Empfehlen Sie uns eine Immobilie – und profitieren Sie bei erfolgreicher Vermittlung von einer attraktiven Tippgeber-Prämie.
bis zu 30 %
der tatsächlich vereinnahmten Netto-Vermittlungsprovision
Auszahlung nach erfolgreichem Abschluss und Eingang der Vermittlungsprovision.
Wann wird ein Tipp berücksichtigt?
- Die Immobilie ist Eisen & Partner noch nicht bekannt.
- Es besteht noch kein Maklerauftrag bei Eisen & Partner Immobilien.
- Durch Ihren Hinweis entsteht ein Maklerauftrag.
- Die Immobilie wird erfolgreich vermittelt.
- Die vereinbarte Vermittlungsprovision wurde tatsächlich gezahlt.
Von Ihrem Hinweis bis zur Tippgeber-Prämie.
In nur wenigen Schritten – einfach, diskret und transparent.
Tipp abgeben
Sie teilen uns die wichtigsten Informationen zur Immobilie mit. Ganz unkompliziert und unverbindlich.
Hinweis prüfen
Wir prüfen diskret, ob die Voraussetzungen für eine Tippgeber-Prämie erfüllt sind.
Immobilie vermitteln
Kommt ein Maklerauftrag zustande, übernehmen wir die professionelle Vermarktung und begleiten den Verkaufsprozess.
Prämie erhalten
Nach erfolgreicher Vermittlung und Eingang der vereinbarten Provision wird Ihre Tippgeber-Prämie ausgezahlt.
Noch Fragen zu Ihrem Immobilien-Tipp?
Hier finden Sie die wichtigsten Antworten rund um Immobilien-Tipps und die Tippgeber-Prämie bei Eisen & Partner Immobilien.
Wann erhalte ich eine Tippgeber-Prämie?
Voraussetzung ist, dass Ihr Hinweis zu einem Maklerauftrag und anschließend zu einer erfolgreichen Vermittlung durch Eisen & Partner Immobilien führt. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss und nachdem die vereinbarte Vermittlungsprovision tatsächlich bei uns eingegangen ist.
Wie hoch ist die Tippgeber-Prämie?
Die Tippgeber-Prämie beträgt je nach Vereinbarung bis zu 30 % der tatsächlich vereinnahmten Netto-Vermittlungsprovision. Die konkrete Höhe wird im Vorfeld abgestimmt.
Kann ich auch eine bereits angebotene Immobilie empfehlen?
Entscheidend ist, ob uns die Immobilie beziehungsweise die Verkaufsabsicht bereits bekannt ist und ob bereits ein entsprechender Kontakt oder Maklerauftrag besteht. Am besten stimmen Sie den Hinweis kurz mit uns ab, bevor weitere Schritte erfolgen.
Werden mein Hinweis und meine Angaben vertraulich behandelt?
Wir behandeln Ihren Hinweis diskret und stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab. Für eine erste Prüfung reichen die wichtigsten Informationen zur Immobilie und zur Situation aus.
Für welche Immobilien und Regionen kann ich einen Tipp abgeben?
Sie können uns Hinweise zu Häusern, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäusern, Grundstücken und weiteren Immobilien geben. Unser Schwerpunkt liegt auf Bruchsal und der umliegenden Region – unter anderem Forst, Karlsdorf-Neuthard, Hambrücken, Ubstadt-Weiher, Graben-Neudorf, Bad Schönborn, Waghäusel, Philippsburg, Bretten und Germersheim.
Kann eine Immobilie mehrfach als Tipp gemeldet werden?
Eine Tippgeber-Prämie kann nicht mehrfach für denselben erfolgreichen Immobilienhinweis vergeben werden. Deshalb empfehlen wir, einen möglichen Tipp möglichst frühzeitig mit uns abzustimmen.
Sie kennen eine Immobilie,
die verkauft werden soll?
Dann geben Sie uns Ihren Hinweis. Wir prüfen diesen diskret und klären mit Ihnen persönlich, ob die Voraussetzungen für eine Tippgeber-Prämie erfüllt sind.
